Steuerreform 2026 / 2027 / 2028: Das Entlastungspaket im Detail
Wirtschaftswachstums- und Steuerentlastungspaket: Grundfreibetrag, degressive Gebäude-AfA und Handwerkerleistungen — mit Paragraph und Stichtag.
Grundfreibetrag und Tarifkurve (§ 32a EStG)
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf über 11.784 € für Alleinstehende. Die Tarifeckwerte werden inflationsbereinigt verschoben, um die kalte Progression bei Gehaltserhöhungen systematisch zu dämpfen.
Degressive Gebäude-AfA (Wachstumschancengesetz)
Für neu errichtete oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude greift eine degressive Abschreibung von bis zu 5 % jährlich auf den Restbuchwert. Das beschleunigt den Steuerstundungseffekt in den ersten sechs Jahren erheblich.
Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)
Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können weiterhin mit 20 % von bis zu 6.000 € (maximal 1.200 € direkter Steuerabzug) geltend gemacht werden.
Quellen und Stichtag
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) — Bericht zur Steuerprogression — DE, Stand 2026-08-27
- Einkommensteuergesetz (EStG) §§ 32a, 35a, 7 Abs. 5a — DE, Stand 2026-08-27
- Beschlüsse des Koalitionsausschusses zur Steuerreform — DE, Stand 2026-08-27