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Steuerreform 2026 / 2027 / 2028: Das Entlastungspaket im Detail

Wirtschaftswachstums- und Steuerentlastungspaket: Grundfreibetrag, degressive Gebäude-AfA und Handwerkerleistungen — mit Paragraph und Stichtag.

Grundfreibetrag und Tarifkurve (§ 32a EStG)

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf über 11.784 € für Alleinstehende. Die Tarifeckwerte werden inflationsbereinigt verschoben, um die kalte Progression bei Gehaltserhöhungen systematisch zu dämpfen.

Degressive Gebäude-AfA (Wachstumschancengesetz)

Für neu errichtete oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude greift eine degressive Abschreibung von bis zu 5 % jährlich auf den Restbuchwert. Das beschleunigt den Steuerstundungseffekt in den ersten sechs Jahren erheblich.

Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)

Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können weiterhin mit 20 % von bis zu 6.000 € (maximal 1.200 € direkter Steuerabzug) geltend gemacht werden.

Quellen und Stichtag

Die bereitgestellten Inhalte, Rechner und Simulationen auf Kontolage.de dienen ausschließlich der allgemeinen Finanzbildung und neutralen Information. Sie stellen keine individuelle Anlageberatung im Sinne des WpHG, keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Historische Renditen und steuerliche Modellrechnungen sind keine verlässlichen Indikatoren für zukünftige Entwicklungen.