Die vermögensverwaltende GmbH: Mathematik statt Berater-Mythen
Schachtelprivileg nach § 8b KStG gegen laufende Fixkosten: der mathematische Break-even mit Bandbreite statt Werbeversprechen.
Das Schachtelprivileg (§ 8b Abs. 1 und 2 KStG)
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien gelten zu 95 % als steuerfrei. Die verbleibenden 5 % werden pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt und mit rund 30 % Ertragssteuern (KSt und GewSt) belegt. Die effektive Steuerlast liegt damit bei etwa 1,54 %.
Die Kostenfalle: laufende Fixkosten
Eine GmbH erfordert doppelte Buchführung, Eröffnungs- und Schlussbilanz beim Steuerberater (ca. 1.500–2.500 € pro Jahr), IHK-Beitrag (ca. 150–300 €) und Bundesanzeiger-Veröffentlichung. Der Mindestgewinn vor Steuern liegt bei etwa 12.000–15.000 € pro Jahr.
Quellen und Stichtag
- Körperschaftsteuergesetz (KStG) § 8b Abs. 1 und 2 — DE, Stand 2026-08-26
- Gewerbesteuergesetz (GewStG) § 9 Nr. 1 (Erweiterte Kürzung) — DE, Stand 2026-08-26
- Bundesfinanzhof (BFH) — Rechtsprechung zu vermögensverwaltenden Gesellschaften — DE, Stand 2026-08-26