In Deutschland bleiben Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) bis zu **1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen** bzw. **2.000 € für Verheiratete** komplett steuerfrei (§ 20 Abs. 9 EStG). Wer keinen Freistellungsauftrag einrichtet, zahlt ab dem ersten Euro automatisch 26,375 % Abgeltungsteuer inkl. Solidaritätszuschlag.

1. Wie verteilt man den Betrag richtig?

Du kannst deinen Sparerpauschbetrag auf beliebig viele Banken und Broker aufteilen. Wichtig ist nur, dass die **Gesamtsumme aller Aufträge nicht höher als 1.000 €** ist.

Praxis-Beispiel:
- 300 € Freistellungsauftrag bei Bank A (Tagesgeldkonto)
- 700 € Freistellungsauftrag bei Broker B (ETF-Depot)
= **1.000 € Gesamtsumme (optimal ausgeschöpft)**

2. Die ETF-Vorabpauschale 2026 beachten

Auch bei thesaurierenden ETFs greift das Finanzamt Anfang des Jahres über die sogenannte Vorabpauschale zu. Liegt bei deinem Broker ein ausreichender Freistellungsauftrag vor, wird die Vorabpauschale verrechnet, ohne dass dein Verrechnungskonto belastet wird.

Freistellungseffekt im Rechner simulieren →