Die Basisrente (umgangssprachlich Rürup-Rente) ist eines der mächtigsten Steuerwerkzeuge im deutschen Einkommensteuergesetz (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Im Jahr 2026 können Einzelpersonen bis zu **30.825,60 €** (Verheiratete: 61.651,20 €) zu **100 % als Sonderausgaben** von der Steuer absetzen.
1. Die Grundmechanik: Steuerverschiebung in die Zukunft
Die mathematische Idee der Rürup-Rente beruht auf einer Steuerverschiebung:
- Heute (Erwerbsphase): Hoher Grenzsteuersatz (z.B. 42%). Jeder eingezahlte Euro bringt sofort 42 Cent Erstattung.
- Später (Rentenphase): Niedrigerer durchschnittlicher Steuersatz. Die ausgezahlte Rente wird versteuert, aber meist mit einem geringeren Satz als im Berufsleben.
Ein Angestellter mit 65.000 € Brutto zahlt 3.000 € pro Jahr in eine Rürup-Rente ein. Bei 42 % Grenzsteuersatz spart er **1.260 € Steuern**. Sein tatsächlicher Netto-Eigenaufwand beträgt nur 1.740 €.
2. Die Nachteile, die man kennen muss
Rürup-Verträge sind rechtlich unflexibel. Das Geld ist bis zum Renteneintritt fest gebunden — es gibt kein Kapitalwahlrecht (keine Einmalauszahlung), keine Beleihung und keine Vererbbarkeit an beliebige Dritte (nur an Ehepartner oder kassenpflichtige Kinder).
3. Zielgruppe: Für wen macht es Sinn?
Besonders attraktiv ist die Rürup-Rente für **Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener** ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 55.000 €, die keine gesetzliche Rentenversicherung nutzen oder ihre Steuerlast gezielt senken wollen.